- mit 10 Euro finanzierst Du beispielsweise schon ein Plakat
- für 35 Euro können wir einen Infostand auf einem Marktplatz mit Infomaterial & Give-aways ausstatten
- 400 Euro kostet ein Großflächenplakat
- ca. 1000 Euro kostet eine Anzeige in einer Zeitung
Wahlkreis Esslingen LTW 2026 | Spende für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Esslingen
Gerne per Link über Twingle spenden oder über unsere Bankverbindung:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Esslingen
Volksbank Kirchheim-Nürtingen
BIC: GENODES1NUE
IBAN: DE06612901200503637009
Betreff: Bitte unbedingt Wahlkreis Esslingen/Andrea Lindlohr als Verwendungszweck angeben
Um Rückfragen zu vermeiden, geben Sie im Betreff des Überweisungsformulars bitte unbedingt "SPENDE für politische Zwecke " an. Spender erhalten meist im Mai des Folgejahres selbstverständlich automatisch eine Spendenbescheinigung. Dazu müssen uns allerdings der vollständige Name und die Adresse bekannt sein: Bitte auf dem Überweisungsträger vermerken oder parallel die Informationen an unsere Kreisgeschäftsstelle mitteilen.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen (= Privatspenden) beschränkt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Dass heißt man bekommt in der Regel die Hälfte vom Finanzamt zurückerstattet!
Privatspenden
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.