Auf Grund der steigenden Inzidenzen gelten in Baden-Württemberg seit heute, 24. November, verschärfte Corona-Regelungen.
Dazu erweitert das Land den bisherigen Stufenplan um eine weitere Stufe, die Alarmstufe II. Diese gilt ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19 Patient*innen oder ab Erreichen oder Überschreiten einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Die Auslastung der Intensivbetten wurde in Baden-Württemberg bereits erreicht.
Zusätzliche Regelungen der Alarmstufe II:
Es gilt die 2G+ Regelung. Das heißt, genesene und geimpfte Personen müssen in folgenden Bereichen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen:
- Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen.
- Weihnachtsmärkte. Zudem dürfen hier nur 50 Prozent der üblichen Besucherzahl eingelassen werden.
- Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbetrieben und Barbershops. Hier gilt 3G mit PCR-Test.
- Diskotheken und Clubs.In beiden Alarmstufen gilt für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen oder Campingplätze 2G.
Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/.../verschaerfung-der.../
Achtung: Im Landkreis Esslingen ist die Inzidenz von 500 an zwei Werktagen bereits überschritten worden. Zusätzlich gelten hier deswegen ab sofort neue Regelungen, mit einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte und nicht Genesene sowie einer 2G-Regelung im Handel außerhalb der Grundversorgung.
Weitere Informationen: https://www.landkreis-esslingen.de/.../ausgangsbeschraenk...
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