Mit Beschluss vom 10. Februar 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erneut geändert.
Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen werden zum 11. Februar 2021 aufgehoben.
Um die Unterschreitung des Schwellenwertes in allen Stadt- und Landkreisen zu erreichen, können nächtliche Ausgangsbeschränkungen auf lokaler Ebene erforderlich sein. Die Kreise sollen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr beschließen, wenn in den vergangen 7 Tagen die Inzidenzwerte bei über 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner liegen. Der Landkreis Esslingen prüft derzeit noch, ob er eine Allgemeinverfügung für Beschränkungen ab 21 Uhr erlassen wird.
Für die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern ist dann der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes zugrunde zu legen. Abrufbar unter: https://www.gesundheitsamt-bw.de/
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist dann in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuell geltenden Corona-Verordnung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/
Weiterführende Informationen des Landkreises Esslingen sind hier abrufbar: https://www.landkreis-esslingen.de/
Anderweitige Einschränkungen – insbesondere die Maskenpflicht – bleiben bestehen. Bund und Länder haben sich außerdem auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 07. März geeinigt. Das Land plant, Kitas und Grundschulen ab dem 22. Februar an schrittweise zu öffnen.