Die Corona-Situation bei uns spitzt sich weiter zu. Immer mehr Menschen müssen wegen einer Covid-19-Erkrankung auf Intensivstationen im Land behandelt werden.
Heute (16. November 2021) werden dies am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 Corona-Patient*innen (aktuell 427) sein. Operationen müssen bereits verschoben werden. Ab heute, Mittwoch, dem 17. November, gilt in Baden-Württemberg daher die Alarmstufe.
- In vielen Bereichen gilt die 2G-Regel, In Restaurants und Cafés, in Museen und im Theater, in Schwimmbädern und Freizeitstätten, beim Sport drinnen und bei öffentlichen Veranstaltungen haben nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt.
- Im Einzelhandel gilt 3G mit Antigentest, ausgenommen bei der Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Banken und mehr)
- 3G mit PCR-Test gilt bei Friseuren und anderen personennahen Dienstleistungen, in der Außengastronomie sowie beim Gruppensport draußen.
- In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen und Kinder bis 17 werden dabei nicht mitgezählt.
Mehr Infos hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/
Und: Der Bundestag plant bekanntlich, das Infektionsschutzgesetz bald zu ändern. Es ist noch im Fluss. Daher kann es gut sein, dass sich die Lage im Laufe der nächsten Woche ändert - je nachdem, welche Rechtsgrundlage uns als Ländern dann zur Verfügung steht und wie die pandemische Lage ist - voraussichtlich ist sie gar nicht gut, leider.
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