Der Landkreis Esslingen hat die Feststellung veröffentlicht, dass die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektion bei uns seit mehr als fünf Werktage in Folge unter 100 liegt.
Das bedeutet, dass die Bundesnotbremse bei uns nicht mehr greift und Lockerungen entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes gelten. Diese treten am Freitag, den 28. Mai, für den gesamten Landkreis Esslingen in Kraft. Öffnungen von Dienstleistungen und Einrichtungen sind unter Hygienevorgaben und nach Tests bzw. vollständiger Impfung oder Genesung möglich:
- Der Einzelhandel (Click&Meet) darf unter Auflagen wieder öffnen
- Die Gastronomie kann die Außen- und Innenbereiche zwischen 6 und 21 Uhr öffnen
- Kontaktarmer Freizeit-und Amateursport darf im Freien mit bis zu 20 Personen stattfinden
- Kulturveranstaltungen sind im Freien für bis zu 100 Personen gestattet
- Galerien, Gedenkstätte und Museen öffnen
- Freizeiteinrichtungen (Minigolf, Klettergarten…) und Schwimmbäder öffnen den Außenbereich
- Touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wieder möglichAußerdem heißt das:
Die Kontaktbeschränkung wird auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gelockert. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Diese Maßnahmen treten so lange in Kraft, bis der Inzidenzwert wieder drei Tage in Folge über 100 liegt oder die zweite Stufe des Stufenplans für Öffnungsschritte (wenn der Inzidenzwert weitere 14 Tage nach dem ersten Öffnungsschritt sinkt) erreicht wird.
Informationen des Landkreises: https://www.landkreis-esslingen.de/
Informationen des Landes: https://www.baden-wuerttemberg.de
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