Seit Samstag (24. April) gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.
Das Land passt die Corona-VO damit der bundeseinheitlichen „Notbremse“ an, die auf einer Novellierung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beruht. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen.
Für uns im Landkreis Esslingen und in all den anderen Landkreisen mit sehr hohen Inzidenzen (aktuell bei uns: 228 in der 7-Tage-Inzidenz) ändert sich die grundlegende Situation im Vergleich zur vorherigen Landesverordnung nicht sehr, aber im Detail gibt es doch viele Änderungen.
So beginnen die Ausgangsbeschränkungen nun erst um 22h, verbunden mit einer 'Jogging-Ausnahme'. Es gibt keinen Präsenzunterreicht bei Inzidenzen über 165. Friseure-Besuche bedürfen eines negativen Tests. Buchhandlungen zählen wieder zum täglichen Bedarf. Und einige weitere Änderungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/
Zur Bundes-Notbremse: https://www.bundesregierung.de/
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