Die Hilfsprogramme des Landes haben wir an relevanten Punkten, die mir als wirtschaftspolitischer Sprecherin wichtig waren, nochmals verbessert.
Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte in das bereits laufende Landesprogramm integriert. Neben den bereits vom Land bereit gestellten bis zu fünf Milliarden Euro hat der Bund Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro frei gegeben, die von den Ländern abgerufen werden können.
Dadurch ergeben sich folgende Änderungen:
- Existenzminimum von Selbstständigen und Künstler*innen gesichert
In Baden-Württemberg können Solo-Selbstständige, Künster*innen und Kleinunternehmer*innen weiterhin die Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat bei der Soforthilfe Corona geltend machen. Es gilt also nicht wie im Bundesprogramm der Verweis auf die Grundsicherung/Hartz IV. Damit unterstützen wir alle, die sich selbst etwas aufgebaut haben und unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen. Dafür hatte sich die grüne Landtagsfraktion wie auch der Ministerpräsident eingesetzt.
- Verzahnung Bundes- und Landesprogramm
Die Verzahnung von Bundes- und Landesprogramm ist vorerst abgeschlossen. Das Antragsverfahren bleibt gleich, die Bundesmittel werden über den bisherigen Weg der Soforthilfe Corona des Landes ausgegeben. Darüber hinaus stellen wir als Land weiterhin Soforthilfen für größere Unternehmen zu den bisherigen Kriterien bereit. Damit gehen wir als Land mit unserem umfassenden Soforthilfeprogramm deutlich weiter als der Bund und ändern gleichzeitig für die Antragsstellenden die Kriterien nicht. Ich bin der Ansicht: Nur so unterstützen wir den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg optimal.
Es gibt nun zwei Formulare: Eines für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigte (Bundesprogramm) und eines für Unternehmen mit 11-50 Beschäftigte (Landesprogramm). Beide stehen auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung: https://wm.baden-wuerttemberg.de/
Die Anträge werden weiterhin über das Portal www.bw-soforthilfe.de eingereicht und über die IHKen, Handwerkskammern und der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum geprüft und über die L-Bank ausgezahlt.
Die Förderung erfolgt weiter im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu:
- 000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 000 Euro für Unternehmen mit 5 bis 10 Beschäftigten,
- 000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten.
Für Antragsteller*innen, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich.
Ich freue mich, dass das WM am Mittwoch angekündigt hat, Start-ups über eine Ausweitung des Programms „Start-up BW Pre-Seed“ zu fördern. Von der Krise betroffene Start-ups sollen kurzfristig mit einem in zwei Jahren rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro unterstützt werden. Auch Start-ups, die schon die erste Phase – die so genannte Pre-Seed-Phase – hinter sich haben, aber aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, sollen Unterstützung erhalten. Die Ausarbeitung des Programms erfolgt derzeit.
Der Bund hat eine ganze Reihe an Unterstützungsangeboten für Selbstständige und Unternehmen aufgestellt. Diese sind mittlerweile recht umfassend und decken viele Bereiche ab. Eine Übersicht gibt es hier: https://www.bmwi.de/
Inwieweit es von Landesseite weitere Maßnahmen und Unterstützungsangebote geben wird, stimmen wir derzeit in der Koalition ab. Wir arbeiten an weiteren Unterstützungsangeboten, um unsere Wirtschaft in der Krise zu unterstützen.