Die Corona-Soforthilfe wird ohne Prüfung der privaten Liquidität ausbezahlt.
Es muss nur nachgewiesen werden, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen infolge der Corona-Pandemie nicht ausreichend sind, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, beispielsweise gewerbliche Mieten oder Pacht zu zahlen.
Dies hat das Wirtschaftsministerium am Sonntag auch rückwirkend für bereits eingereichte Anträge korrigiert – auch auf Druck aus der GRÜNEN-Landtagsfraktion hin. Bis heute liegen bereits über 130.000 Anträge für das Soforthilfeprogramm vor. Die L-Bank hat bereits Hilfen über vier Millionen Euro ausbezahlt.