Die Corona-Neuinfektionszahlen steigen leider deutlich an. Bei uns im Landkreis Esslingen liegt die 7-Tage-Inzidenz leider bereits seit dem 14. März über einem Wert von 100 pro 100.000 Einwohnern. Das ist weit über dem aktuellen Landes- und Bundesschnitt.
Der Landkreis Esslingen hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab morgen, Donnerstag, den 18. März, und nimmt entsprechend der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bereits getätigte Öffnungsschritte für den Landkreis Esslingen zurück. Dies bedeutet unter anderem:
- Die Kontaktbeschränkung im privaten und öffentlichen Raum geht wieder zurück auf einen Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person.
- Der stationäre Handel geht von Click & Meet wieder zurück auf Click & Collect.
- Die nicht-medizinischen personennahen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios schließen wieder.
- Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
- Schließung von Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport.
Die Allgemeinverfügung setzt die Corona-Verordnung des Landes für den Fall um, dass der Wert 100 in der 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis länger als drei Tage in Folgeüberschritten wird. Sie tritt außer Kraft, wenn der Wert 100 an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Dies alles entspricht der Bund-Länder-Einigung vom 3. März.