Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 in Kraft. In erster Linie werden die bisherigen Regeln bis zum 14. Februar verlängert.
Zudem greift eine verschärfte Maskenpflicht. In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden, Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr aus:
- im Öffentlichen Personenverkehr, auch an Bahnsteigen oder Haltestellen
- beim Einkaufen
- am Arbeitsplatz und an Einsatzorten, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu Kolleginnen oder Kollegen nicht eingehalten werden kann
- in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- in Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen
Als medizinische Masken zählen die sogenannten OP-Masken, aber auch FFP2-Masken respektive KN95- oder N95-Masken.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/