Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt auf Grund der neuen Datenlage den Impfstoff AstraZeneca nun auch für Menschen ab 65 Jahren. Ab jetzt können sich in Baden-Württemberg deswegen auch Menschen ab 65 Jahren, die nach § 3 der Impfverordnung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, impfen lassen:
- alle Personen ab 70 Jahren.
- 16 bis 17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der Bundesimpfverordnung (für sie ist ausschließlich der Impfstoff von BioNTech zugelassen).
- alle Menschen ab 65, die nach §3 der Bundesimpfverordnung impfberechtigt sind (beispielsweise Krebskranke und andere Vorerkrankte oder Menschen mit geistigen Behinderungen sowie und Lehrer*innen).
Durch die neue Regelung sind nun rund 1,7 Millionen Baden-Württemberger*innen zusätzlich impfberechtigt. Dadurch werden sich nun viele Menschen um einen Termin bemühen. Ich bitte um etwas Geduld und hoffe, dass es gut und zügig läuft.
Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-menschen-sind-in-baden-wuerttemberg-impfberechtigt/