Im Landkreis Esslingen gilt ab Mittwoch, 14. April, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außer Haus ist in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur mit triftigem Grund gestattet.
Ein triftiger Grund liegt unter anderem vor, bei:
- Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfüsorge sowie bei Sitzungen/Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive
- Versammlungen nach Art. 8 GG
- Berufliche und dienstlicher Tätigkeiten, auch unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie ehrenamtliche Teilnahme an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
- Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
- Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen
- Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen
- unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren (Gassigehen)
- Maßnahmen der Wahlwerbung, insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakatierung
Die Einschränkung ist auf die dauerhaft hohen Inzidenzwerte im Landkreis zurückzuführen. Seit dem 14. März liegt die 7-Tages-Inzidenz ununterbrochen über 100.
Klar ist: Die Ausgangsbeschränkungen stellen einen erheblichen Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger dar. Die rechtlichen Hürden sind deswegen hoch. Ausgangsbeschränkungen am Abend bewirken jedoch weniger private Treffen, gerade auch im privaten und geschlossenen Raum. Darum werden sie international als geeignetes Mittel zur Pandemiebekämpfung aufgefasst und eingesetzt. Zugleich beeinträchtigen sie gerade die Familien mit kleinen Kinder, die Kinder selbst und die besonders vulnerablen Gruppen kaum. Denn Kinder, kranke und ältere Menschen sind am späten Abend und nachts selten im Freien oder anderweitig unterwegs.
Zur Allgemeinverfügung des Landkreises: https://www.landkreis-esslingen.de
Zur Corona-Verordnung des Landes: https://www.baden-wuerttemberg.de
Zum Sozialministerium: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
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