Neue Corona-Regelungen ab Freitag, 28. Januar!
Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück und passt einige Maßnahmen in der Alarmstufe I an. Zwar verläuft Omikron im Schnitt milder als Delta, die neue Virus-Variante ist aber gleichzeitig viel ansteckender. Für nicht geimpfte Personen bleibt aber auch Omikron gefährlich. Deswegen gilt weiterhin: Wir dürfen unser Gesundheitssystem nicht überlasten.
In der Alarmstufe I gilt künftig folgende neue Regeln:
- Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen, Messen sind untersagt.
- Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmer*innen und die 2G-Regel. Veranstalter*innen können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
- Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
- Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).
- Eine Sperrstunde für die Gastronomie ist in der Alarmstufe I nicht mehr vorgesehen.
Die Alarmstufe II tritt künftig nur in Kraft, wenn sowohl der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 und (!) der Schwellenwert für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten werden.
Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-zum-stufenplan-zurueck/
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