Seit heute, Donnerstag 16. September, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung mit strengeren Regelungen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen bei einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser. Hierbei gibt es drei Warnstufen:
• Basisstufe - es gelten die bisherigen Regelungen
• Warnstufe - PCR-Tests für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in Innenräumen + Kontaktbeschränkungen
• Alarmstufe - Beschränkungen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen (2G) + Kontaktbeschränkungen
Ausnahme: Für den Einzelhandel gilt in der Warn- und Alarmstufe nicht die PCR-Testpflicht bzw. 2G.
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet. Die Alarmstufe tritt bei einer Hospitalisierungsinzidenz ab 12,0 oder einer Auslastung der Intensivbetten ab 390 in Kraft.
Mit der neuen Corona-Verordnung will das Land sicherstellen, dass es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Weil sich noch nicht ausreichend viele Menschen haben impfen lassen, droht in den Krankenhäusern eine vierte Corona-Welle. Etwa 90 Prozent der COVID-Patient*innen in den Krankenhäusern sind ungeimpfte Menschen.
Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
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