Die Landesregierung hat zum 15. Oktober 2021 die Corona-Verordnung angepasst.
Das bisherige Stufensystem, das sich an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19 Patientinnen und Patienten orientiert, bleibt unverändert. Neu ist allerdings ein freiwilliges 2G-Optionsmodell.Veranstalter, Dienstleister oder Händler können sich dann dafür entscheiden, den Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen zu gestatten. Dies müssen sie, etwa durch einen Aushang, für alle Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden deutlich machen.
- In der Basisstufe entfällt dann die Maskenpflicht für die Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden.
- In der Alarmstufe dürfen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen die Außengastronomie mit einem negativen PCR-Test wieder betreten.
- Bei Großveranstaltungen entfällt beim 2G-Optionsmodell die Personenobergrenze.
Um eine Überlastung des Gesundheitssystems weiter zu verhindern, betreffen die Einschränkungen weiterhin vor allem Menschen, die freiwillig auf einen Impfschutz verzichten. Denn sie erkranken mit einer vielfach höheren Wahrscheinlichkeit schwer.
Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/ein-weiterer-schritt-zurueck-zur-normalitaet/
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