Seit heute (8. März) gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln, nachdem sich Bund und Länder am Mittwoch auf einen inzidenzabhängigen Stufenplan mit einzelnen Lockerungen geeinigt hatten. In Baden-Württemberg sind die Stadt-und Landkreis die Ebene, deren Inzidenzen für mögliche Lockerungen zu Grunde liegen.
Wir im Landkreis Esslingen sind mit der 7-Tage-Inzidenz momentan bei Werten zwischen 50 und 100, das bedeutet beispielsweise:
· Treffen von bis zu fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) aus zwei Haushalten sind wieder möglich.
· Der Einzelhandel kann „Click & Meet“ (Einkaufen mit festem Termin) anbieten.
· Neben Friseuren sind andere körpernahe Dienstleistungen von der Physiotherapie bis zur Kosmetik wieder erlaubt.
Mit der neuen Verordnung wurde der Schwellenwert für abendliche (21h bis 5h) Ausgangsbeschränkungen auf Kreisebene von 50 auf 100 in der 7-Tage-Inzidenz erhöht, sodass es hier bei uns derzeit keine Änderungen gibt.
Weitere Informationen hier:
· Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung: https://bit.ly/3kTw4EN
· Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung: https://bit.ly/3rueLwA
· Die Corona-Regeln auf einen Blick https://bit.ly/38hKlGk
· Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten: https://bit.ly/2O0YVv5