Landesweit und auch bei uns in der Region entwickeln sich die Infektionszahlen besorgniserregend. In Esslingen sind wir bereits seit längerer Zeit über der kritischen Marke von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner pro Woche. Die hochdynamische Entwicklung und die Fallzahlen nehmen in allen Land- und Stadtkreisen zu. Deshalb gilt seit heute die dritte Pandemiestufe für Baden-Württemberg. Unser aller Ziel ist es nun, unsere Gesundheit zu schützen, die Schulen und Kitas offen sowie die Wirtschaft am Laufen zu halten. Dies schaffen wir nur, wenn wir unser Gesundheitssystem nicht über das Limit hinaus strapazieren.
Folgende Veränderungen gelten im Landkreis Esslingen:
- Die Teilnehmer*innenzahl für Veranstaltungen wird grundsätzlich auf 100 Personen beschränkt. Begründete Ausnahmen können die Gesundheitsämter genehmigen. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und es feste Sitzplätze gibt. Hierbei ist die Teilnehmer*innenzahl auf 500 Personen begrenzt. Zur Ausnahmeregelung für Kulturschaffende: www.baden-wuerttemberg.de/de/Kultur
- Maskenpflicht gilt nun auch an der Hochschule und die Räume dürfen nur noch zu Zwecken der Hochschule genutzt werden.
- Menschen mit Symptomen und Kontaktpersonen können sich nur mit einem Code vom Hausarzt an einem der beiden Corona-Abstrichzentrum (CAZ) in Nürtingen-Oberensingen und seit Donnerstagmorgen auch wieder an der Messe Stuttgart im Drive-In-Verfahren testen lassen. Damit hat der Landkreis nun eine Kapazität von maximal 1.200 Tests pro Tag. Weitere Testmöglichkeiten bestehen in einer der 36 Corona-Schwerpunktpraxen im Landkreis. Übersicht der Praxen: www.kvbawue.de/Notfallpraxen
Folgende Maßnahmen, die in Esslingen bereits gelten, gelten nun auch landesweit:
- Verschärfte Maskenpflicht: In Fußgängerzonen, in öffentlichen Einrichtungen und überall dort im öffentlichen Raum, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht immer eingehalten werden kann.
- Es dürfen sich künftig höchstens 10 Personen oder zwei Haushalte treffen – sowohl privat als auch öffentlich.
- In allen weiterführenden und beruflichen Schulen gilt ab Klasse 5 nun auch im Unterricht eine
- In Kitas müssen die Kinder in festen Gruppen betreut werden.
- Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems wird verstärkt: Wir erhöhen die Zahl der Intensivbetten für Corona-Patient*innen und weiten auch landesweit die Zahl der Test-Stationen aus.
Den Gesamtüberblick über die Corona-Verordnung erhaltet Ihr hier: www.baden-wuerttemberg.de/CoronaVO
Einen Überblick über die landesweiten Fallzahlen erhaltet Ihr auf der Homepage des Sozialministeriums: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/