Ein zweites großes Hilfspaket im Umfang von 1,5 Milliarden Euro kommt. Damit sichern wir Existenzen, verhindern Insolvenzen und erhalten Strukturen.
In verschiedenen Branchen werden weiterhin nur sehr geringe oder keine Einnahmen generiert. Daher unterstützen wir die kleinen Unternehmen und Selbstständigen weiterhin branchenoffen mit den bewährten Direkthilfen. Die L-Bank hat bereits über 250.000 Anträge bewilligt und mehr als zwei Milliarden Euro an Hilfe aus dem Corona-Soforthilfeprogramm I ausbezahlt. Für das neue Programm stehen für die nächsten drei Monate weitere 775 Millionen Euro zur Verfügung.
Für kleine und mittlere Unternehmen kommt die Liquiditätsbrücke als weitere Hilfe. Dieses von der L-Bank bereits vorbereitete Kreditprogramm mit Tilgungszuschuss wirkt wie Eigenkapital und macht es den Hausbanken deutlich leichter, Kredite zu gewähren.
Die besonders betroffene Gastro- und Hotelleriebranche erhält ein 330 Millionen-Paket. Zwar sind die Gaststätten bereits seit dem 18. Mai wieder geöffnet (Hotels dürfen am 29. Mai wieder öffnen) aber sie dürfen durch die Abstandsregeln nur wenige Gäste empfangen und sie profitieren nicht von Nachholeffekten wie in anderen Branchen. Das Programm sieht eine einmalige Hilfe von 3.000 Euro pro Gasthaus vor, plus 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigtem.
Auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist besonders von der Krise betroffen. Um die gravierenden Einnahmeausfälle aufgrund des drastischen Fahrgastrückgangs zu kompensieren erhalten sie 200 Millionen Euro. Ein zweites Programm sieht Mittel in Höhe von 40 Millionen für die Unternehmen aus der Reisebusbranche vor.
Für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen werden wir als Land die rund 65 Millionen aus dem Bundesprogramm verdoppeln. Damit können etwa 300.000 digitale Endgeräte für die öffentlichen und privaten Schulen bereitgestellt werden. Ziel ist, dass alle Schüler*innen die zu Hause keine Endgeräte besitzen, diese über die Schule ausleihen können. Aber auch die Pädagogik für digitalen Unterricht soll mit diesen Mitteln gestärkt werden.
Für die vielen ehrenamtlichen Institutionen und Vereine – Sport-, Musik- oder Trachtenverein, Bürgerinitiativen usw. – entsteht ein Hilfsprogramm im Volumen von 50 Millionen Euro. Vereine die durch die Krise in der Existenz bedroht sind wollen wir hierdurch spürbar entlasten.
Bei dem Beschluss der Haushaltskommission handelt es sich um einen grundsätzlichen. Die genaue Ausarbeitung der Programme erfolgt nun schnellstmöglich durch die zuständigen Fachministerien.