Damit die Corona-Neuinfektionen schnell deutlich sinken und wir unser Gesundheitssystem nicht überasten, haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown bis 31. Januar zu verlängern und in Teilen zu verschärfen.
Die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt ab Montag, den 11. Januar.
Kontaktbeschränkungen:
Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch die Angehörigen des eigenen Haushalts treffen. Es darf nur noch eine nicht zum Haushalt gehörende Person hinzukommen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu!
Baden-Württemberg setzt die in anderen Bundesländern geltende 15 Kilometer-Regelung nicht (!) um. Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen bleiben aber im Kraft.
Alle weiteren Fragen werden hier beantwortet: https://www.baden-wuerttemberg.de/
Die ab dem 11.01.2021 geltende Corona-Verordnung für Baden-Württemberg finden Sie im Volltext hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/
Kitas und Grundschulen:
Die Grundschulen und Kitas in Baden-Württemberg bleiben wie ursprünglich auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen vorerst geschlossen. Leider erlaubt die sehr angespannte Lage der Corona-Pandemie es nicht, derzeit Lockerungen vorzunehmen. Die #Notbetreuung bleibt weiter bestehen.
Eine Übersicht zu allen wichtigen Fragen rund um Kitas und Grundschulen während Corona gibt es hier: https://km-bw.de/