Gestern Abend hat der Ministerrat eine eine aktualisierte und verschärfte Corona-VO beschlossen.
Die aktualisierte und verschärfte Corona-Verordnung (CoronaVO) in der Fassung vom 20.März finden Sie hier.
Insbesondere in folgenden Bereichen gibt es Aktualisierungen:
- Der Betrieb einer Vielzahl an Einrichtungen wird untersagt (neu: Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen und darüber hinaus Spiel- und Bolzplätze);
- Nicht zu schließende Einrichtungen werden definiert als Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel).
Veranstaltungen:
- Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
- Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
- Auch alle sonstigen Versammlungen und Veranstaltungen sind untersagt.
Update 20. März 2020
Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft. Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:
- Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
- Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
- Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
- Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios müssen schließen.