
Weitere Lockerung für viele Bereiche
Weitere Unternehmenszweige dürfen wieder öffnen.
Bereits letzte Woche hat das Land einen Fahrplan zur schrittweisen Öffnung in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens beschlossen.
Den Fahrplan dazu finden Sie hier: Stufenfahrplan-BW
Die Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen Speisegaststätten, Sportstätten, Vergnügungsstätten sowie Kosmetik- und medizinische Fußpflege wieder öffnen dürfen, wurden jetzt weiter konkretisiert. Hier die wichtigsten Änderungen:
Die neuen Verordnungen beinhaltet Vorgaben zu:
- Allgemeinen Schutzmaßnahmen
- Abstandsregelungen
- Hygiene und Desinfektion
- Zahlungsabwicklung
- Weiteren Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
Speisegaststätten:
Der Fahrplan sieht vor, dass ab dem 18. Mai Speisegaststätten unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Hier finden Sie den Volltext mit allen Vorgaben für Speisegaststätten: CoronaVO_Gaststaetten
Sportstätten:
Freiluft Sportanlagen dürfen ab dem 11. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen. Fitnessstudios, Tanzschulen und andere Indoor-Sportarten sollen nach Pfingsten folgen. Alle Vorgaben für Sportstätten gibt es im Volltext hier: CoronaVO_Sportstaetten
Vergnügungsstätten:
Museen und Ausstellungen haben bereits geöffnet. Spielhallen folgen am 11. Mai. Hier finden Sie den Volltext mit allen Vorgaben für Vergnügungsstätten: CoronaVO_Vergnuegungsstaetten
Kosmetik- und medizinische Fußpflege:
Während Friseure bereits geöffnet haben, dürfen Betriebe im Bereich der Kosmetik- und medizinischen Fußpflege ihre Dienstleistungen ab 11. Mai wieder anbieten. Alle dabei einzuhaltenden Vorgaben gibt es im Volltext hier: CoronaVO_Kosmetik-med-Fusspflege