Das Esslinger Zentrum der Caritas Fils-Neckar-Alb bekommt 107.838 Euro vom baden-württembergischen Sozialministerium für die psychosoziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten.
Das Projekt soll in enger Kooperation mit der Stadt Esslingen durchgeführt werden und die psychische Stabilität von traumatisierten Menschen aus Kriegs- und Fluchtgebieten wiederherstellen helfen.
„Seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine ist auch in Esslingen die Gruppe der besonders vulnerablen Kriegsflüchtlinge stark gewachsen. Die gezielte Unterstützung von lokalen Projekten leistet einen wertvollen Beitrag, die psychische Stabilität von traumatisierten Menschen aus Kriegs- und Fluchtgebieten wiederherstellen zu helfen“, sagt die Esslinger Landtagsabgeordnete Andrea Lindlohr (Grüne).
Lindlohr und ihr Kollege Andreas Deuschle (CDU) hatten den Antrag bereits im Vorfeld unterstützt.
„Damit Teilhabe und Partizipation gelingt, brauchen alle Seiten ausreichende Unterstützung. Fehlende oder unzureichende Beratungsangebote in der Traumabewältigung können nicht nur für die einzelnen Betroffenen, sondern auch für die Gesellschaft zur Belastung werden und zu hohen Folgekosten führen“, meint Andreas Deuschle. „Darum freuen wir uns, dass der ausgereifte und regional abgestimmte Förderantrag jetzt in Esslingen umgesetzt werden kann.“
Integration findet vor allem vor Ort in den Städten und Gemeinden statt. Mithilfe der Förderung des Projekts kann das Esslinger Zentrum der Caritas Fils-Neckar-Alb die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter verbessern.
Das Sozialministerium fördert insgesamt 31 Integrationsprojekte mit rund 2,2 Millionen Euro. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Stärkung des demokratischen Verständnisses von Jugendlichen durch interaktive Workshops, Begegnungs- und Austauschangebote beispielsweise für geflüchtete Frauen, Informationsveranstaltungen zu den zentralen Bereichen der Gesellschaft wie Gesundheit, Wohnen und Arbeit sowie eine niedrigschwellige Unterstützung bei Behördengängen. Gefördert werden Kommunen und freie Träger, die einen anteiligen Zuschuss zu ihren Maßnahmen in Höhe von bis zu 75 beziehungsweise bis zu 90 Prozent erhalten. Der Höchstfördersatz beträgt 40 000 Euro pro Kalenderjahr.
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