Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag bei der Schwangerenvorsorge, der Geburtshilfe und der Nachsorge.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes hat nun die Hebammengebührenordnung des Landes geändert.
„Wir verbessern die Bezahlung der freiberuflichen Hebammen. Damit machen wir die Geburtshilfe ein Stück weit zuverlässiger und stellen die Versorgung auf eine bessere Basis“, freut sich die Landtagsabgeordnete Andrea Lindlohr.
Die Hebammengebührenordnung des Landes regelt, welche Gebühren freiberuflich tätige Hebammen für ihre Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erheben können. Mit der Änderung der Verordnung wird die Vergütung für Hebammen angehoben, die für beihilfeberechtigte und privat versicherte Frauen Geburtshilfe, Vor- und Nachsorge leisten. Die Vergütung steigt um knapp 30 Prozent. Die höheren Gebühren gleichen aus, dass es bisher bei der geburtshilflichen Versorgung von Frauen, die beihilfeberechtigt und privat versichert sind, Nachteile gab.
„Damit stärkt die Landesregierung den freiberuflichen Hebammen den Rücken“, führt Andrea Lindlohr aus.
Von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Hebammen für Leistungen der Geburtshilfe einen Sicherstellungszuschlag. Damit sollen finanzielle Belastungen für Hebammen ausgeglichen werden, die vor allem bei einer geringen Anzahl von Geburten mehr Geld für die Haftpflichtversicherung zahlen müssen.
„So können auch Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, ihre Prämie zur Berufshaftpflichtversicherung besser leisten und ihren großartigen Beruf, auf den wir letztlich alle angewiesen sind, weiter ausüben“, so Lindlohr.
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