Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein neues, modernes Wahlrecht für die künftigen Landtagswahlen beschlossen - auch das aktive Wahlrecht ab 16. Das passive Wahlalter, die Möglichkeit zu kandidieren und gewählt zu werden, verbleibt bei 18 Jahren.
„Mit 16 und 17 Jahren entscheiden junge Menschen bereits viel, zum Beispiel über ihren zukünftigen Berufsweg. Nun sind sie auch bei den Landtagswahlen Teil der demokratischen Gemeinschaft und können mit ihrer Stimme mitentscheiden. Das finde ich einfach gut und richtig“, sagte die Esslinger Landtagsabgeordnete der Grünen und Staatssekretärin Andrea Lindlohr.
Dies war auch Teil des Landtagswahlprogramms der Grünen. Bei den Kommunalwahlen können 16- und 17- Jährige in Baden-Württemberg bereits seit 2014 wählen. Die Wahlrechtsreform beinhaltet außerdem das Zweistimmen-Wahlrecht mit Landeslisten. Das heißt: Es dürfen jetzt zwei Kreuze auf dem Wahlschein gemacht werden. Die Erststimme entscheidet über die Direkt-Kandidatin oder den Direkt-Kandidaten des Wahlkreises. Mit der Zweitstimme wählt man eine Landesliste einer Partei - wie bei der Bundestagswahl gibt man diese Stimme für eine Partei ab. Das gibt den Wählerinnen und Wählern mehr Möglichkeiten, ihren Willen differenziert zu äußern. Und die Parteien können ihre Listen paritätisch und vielseitig besetzen.
„Damit schaffen wir eine Chance, dass in Zukunft mehr junge Menschen, mehr Frauen und mehr Menschen unterschiedlicher Herkunft in unserem Parlament vertreten sind. Denn Demokratie braucht Vielfalt. Es liegt an den Parteien, diese Chance auch zu nutzen.“
„Diese Reform ist historisch, weil sehr viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus der Zivilgesellschaft gemeinsam mit uns Grünen viel Überzeigungsarbeit geleistet haben für diese nun von mehreren Parteien mitgetragenen Reform“, so Lindlohr