Ab heute ist der Antrag für das Soforthilfeprogramm Corona online abrufbar:
Link: Antrag Soforthilfe-Corona BW (bitte anklicken)
Die Antragsformulare müssen vollständig ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt werden. Dann werden sie über das Online-Portal www.bw-soforthilfe.de an die jeweilig zuständige Kammer [Industrie- und Handelskammer (sachlich zuständig für alle Selbstständigen, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft) oder bei der jeweiligen Handwerkskammer] übermittelt. Die Mittel werden dann von der L-Bank ausgezahlt.
Für Fragen rund um die Coronakrise steht Ihnen eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung. Unter 0800 40 200 88 ist dort von Montag bis Freitag, von 9 bis 18 Uhr jemand für Sie erreichbar.
Eine Ausfüllhilfe, FAQs und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/