Die aktualisierte Coronaverordnung vom 28. März trat heute in Kraft und ist somit ab heute gültig.
Die wesentlichen Änderungen sind folgende:
- Notbetreuung für Kinder ist auch während der Ferienzeit gewährleistet
- Schließung von Bildungseinrichtungen gilt nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-technischen Assistenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger
- Ausweitung der kritischen Infrastruktur
- Der neue § 9 regelt den Umgang mit Verstößen gegen die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
Außerdem wurde ein Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-VO beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/