Kultur soll nach dem Willen der Landesregierung auch unter schwierigen Corona-Bedingungen möglich sein.
Daher wurde das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ aufgelegt, von dem nun auch mehr als 58.000 Euro in den Landtagswahlkreis Esslingen fließen.
Wie die beiden örtlichen Abgeordneten Andrea Lindlohr (Grüne) und Andreas Deuschle (CDU) mitteilen, profitieren in Esslingen von der zweiten Förderrunde des Programms der Verein Live-Musik Esslingen e.V., der für einen Internationalen Kompositionswettbewerb für Alphorn und weitere Instrumente gut 35.000 Euro bekommt, sowie die Stadtkapelle, deren geplantes Projekt „Triple E – Ensembles erobern Esslingen“ mit über 12.000 Euro gefördert wird. Außerdem darf sich die Jugendbühne Ostfildern darüber freuen, dass die Umsetzung des Theaterstücks „Doktor Jekyll und Fräulein Hyde“ vom Land mit knapp 11.000 Euro bedacht wird.
„Die Projekte zeigen, mit welcher Kreativität und Ideenreichtum die Kulturschaffenden mit der Unterstützung des Landes Kunst und Kultur in diesen widrigen Zeiten möglich machen“, erklärt Andrea Lindlohr.
„So wichtig Hilfen für die Wirtschaft und der Erhalt von Arbeitsplätzen auch sind, dürfen wir doch die Kulturszene nicht vergessen“, betont Andreas Deuschle. „Das Land bleibt hier ein verlässlicher Partner für die Kulturszene.“
Das Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ schließt an das Programm „Kultur Sommer 2020“ an. Mit dem Impulsprogramm unterstützt die Landesregierung die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in Höhe von insgesamt 7,5 Mio. Euro. Die Mittel stammen aus dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur. Anträge für die dritte und letzte Förderrunde können noch bis 4. Oktober über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gestellt werden.
Gefördert werden künstlerische Darbietungen sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, zielgruppenspezifischer Angebote und künstlerischer Konzepte, die trotz der derzeitigen Auflagen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden etwa Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen. Zu den Förderkriterien gehören künstlerische Qualität, Qualität der Zielgruppenansprache, der Beitrag des Projekts zur Positionierung und/oder Neuausrichtung des Antragstellers und dessen künstlerischen und kulturellen Angebots sowie die Angemessenheit der Kosten.